IV-Stelle Luzern
Landenbergstrasse 35
Postfach
6002 Luzern
  Tel. 041 369 05 00
Fax 041 369 07 77
  Öffnungszeiten
Mo-Fr  08.00 - 12.00, 13.30 - 17.00

Suchtools

Suchen Sie Mitarbeitende?

Ihre zukünftigen Mitarbeiter finden Sie schnell und einfach auf den Portalen Jobpasserelle und Personalclick.



Offene Stellen

Taggelder

Während der Durchführung von medizinischen und beruflichen Eingliederungsmassnahmen haben versicherte Personen Anspruch auf Taggelder und die Vergütung von Reisekosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Taggelder sollen den Lebensunterhalt der versicherten Person und der Familienmitglieder, für die diese aufkommt, während der Eingliederung sicherstellen. Taggelder können auch während Wartezeiten vor der Durchführung von Eingliederungsmassnahmen ausbezahlt werden. Der Anspruch auf Taggelder beginnt mit der Vollendung des 18. Altersjahrs.
Wenn das Einkommen trotz Taggeldern nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, kann die versicherte Personen bei der Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantons den Anspruch auf Ergänzungsleistungen geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass die Taggelder während mindestens sechs Monaten ausbezahlt werden.

 

Links und Formulare

Merkblatt Taggelder der IV
Link zur kantonalen Ausgleichskasse

Impressum  |  Disclaimer  |  Kontakt