IV-Stelle Luzern
Landenbergstrasse 35
Postfach
6002 Luzern
  Tel. 041 369 05 00
Fax 041 369 07 77
  Öffnungszeiten
Mo-Fr  08.00 - 12.00, 13.30 - 17.00

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Offene Stellen

Hilfsmittel

Versicherte Personen haben Anspruch auf die vom Bundesamt für Sozialversicherungen anerkannten Hilfsmittel, die sie benötigen

Über die Arten von Hilfsmitteln gibt das Merkblatt «Hilfsmittel der IV» Auskunft. Der Anspruch auf Hilfsmittel bleibt bestehen, wenn das AHV-Rentenalter erreicht wird. Altersrentenbezüger und -bezügerinnen haben auch Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel, wenn sie vor Eintritt des AHV-Rentenalters keine Hilfsmittel bezogen haben.
Der Anspruch kann geltend gemacht werden, indem versicherte Personen bei
der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons das Anmeldeformular für Hilfsmittel einreichen.

 

Formulare und Links

Merkblatt Hilfsmittel der IV
Anmeldeformular für Erwachsene: Hilfsmittel
Anmeldeformular für Minderjährige

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