| IV-Stelle Luzern Landenbergstrasse 35 Postfach 6002 Luzern |
Tel. 041 369 05 00 Fax 041 369 07 77 |
Öffnungszeiten
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Versicherte Personen haben Anspruch auf die vom Bundesamt für Sozialversicherungen anerkannten Hilfsmittel, die sie benötigen
Über die Arten von Hilfsmitteln gibt das Merkblatt «Hilfsmittel der IV» Auskunft. Der Anspruch auf Hilfsmittel bleibt bestehen, wenn das AHV-Rentenalter erreicht wird. Altersrentenbezüger und -bezügerinnen haben auch Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel, wenn sie vor Eintritt des AHV-Rentenalters keine Hilfsmittel bezogen haben.
Der Anspruch kann geltend gemacht werden, indem versicherte Personen bei
der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons das Anmeldeformular für Hilfsmittel einreichen.
Formulare und Links
Merkblatt Hilfsmittel der IV
Anmeldeformular für Erwachsene: Hilfsmittel
Anmeldeformular für Minderjährige