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Wenn Sie bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege, etc. die Hilfe anderer Menschen benötigen, erhalten Sie unter gewissen Voraussetzungen eine Hilflosenentschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von dem Schweregrad der Hilflosigkeit ab. Es kann zudem der Anspruch auf eine so genannte lebenspraktische Begleitung entstehen.
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