IV-Stelle Luzern
Landenbergstrasse 35
Postfach
6002 Luzern
  Tel. 041 369 05 00
Fax 041 369 07 77
  Öffnungszeiten
Mo-Fr  08.00 - 12.00, 13.30 - 17.00

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Offene Stellen

Frühintervention

Mit der Frühintervention werden die Ziele verfolgt,

  1. einen noch bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten,
  2. die versicherte Person an einem neuen Arbeitsplatz innerhalb oder ausserhalb des bisherigen Betriebs wieder einzugliedern,
  3. die restliche Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder zu erhöhen oder
  4. die versicherte Person auf die berufliche Eingliederung vorzubereiten.

Damit die IV-Stelle Leistungen der Frühintervention bewilligen kann, muss die versicherte Person bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons das IV-Anmeldeformular einreichen.

 

Ablauf der Frühintervention

Wenn aus der Anmeldung hervorgeht, dass der versicherten Person Leistungen der IV zustehen, werden ihren Bedürfnissen entsprechende Frühinterventionsmassnahmen vereinbart. In einem Eingliederungsplan, der gemeinsam mit der betroffenen Person und den wichtigen Ansprechpersonen in ihrem Umfeld erstellt wird, werden verbindliche Ziele festgehalten und Verantwortlichkeiten und Fristen definiert. Während der Frühintervention besteht kein Anspruch auf Taggelder. Es werden in erster Linie Massnahmen ergriffen, durch die mit verhältnismässig geringem Aufwand eine grosse Wirkung erzielt werden kann. Gleichzeitig mit der Durchführung der Frühinterventionsmassnahmen prüft die IV-Stelle, ob die versicherte Person die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

 

Ende der Frühintervention

In der Regel endet die Frühintervention nach sechs Monaten mit dem Grundsatzentscheid der IV-Stelle über das weitere Vorgehen. Hat die versicherte Person keinen Leistungsanspruch, wird das Gesuch abgelehnt. Besteht hingegen ein Anspruch, sind folgende Schritte möglich:

Massnahmen der Frühintervention

Links und Formulare

Merkblatt Früherfassung und Frühintervention
Formular Anmeldung für Erwachsene: Berufliche Integration/Rente
 

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