| IV-Stelle Luzern Landenbergstrasse 35 Postfach 6002 Luzern |
Tel. 041 369 05 00 Fax 041 369 07 77 |
Öffnungszeiten
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Mit der Frühintervention werden die Ziele verfolgt,
Damit die IV-Stelle Leistungen der Frühintervention bewilligen kann, muss die versicherte Person bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons das IV-Anmeldeformular einreichen.
Ablauf der Frühintervention
Wenn aus der Anmeldung hervorgeht, dass der versicherten Person Leistungen der IV zustehen, werden ihren Bedürfnissen entsprechende Frühinterventionsmassnahmen vereinbart. In einem Eingliederungsplan, der gemeinsam mit der betroffenen Person und den wichtigen Ansprechpersonen in ihrem Umfeld erstellt wird, werden verbindliche Ziele festgehalten und Verantwortlichkeiten und Fristen definiert. Während der Frühintervention besteht kein Anspruch auf Taggelder. Es werden in erster Linie Massnahmen ergriffen, durch die mit verhältnismässig geringem Aufwand eine grosse Wirkung erzielt werden kann. Gleichzeitig mit der Durchführung der Frühinterventionsmassnahmen prüft die IV-Stelle, ob die versicherte Person die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Ende der Frühintervention
In der Regel endet die Frühintervention nach sechs Monaten mit dem Grundsatzentscheid der IV-Stelle über das weitere Vorgehen. Hat die versicherte Person keinen Leistungsanspruch, wird das Gesuch abgelehnt. Besteht hingegen ein Anspruch, sind folgende Schritte möglich:
Massnahmen der Frühintervention
Links und Formulare
Merkblatt Früherfassung und Frühintervention
Formular Anmeldung für Erwachsene: Berufliche Integration/Rente